Berufsausbildung zum Rettungsassistenten bzw. zur Rettungsassistentin (inkl. Praktika & Examen)

Bei uns: Ein Lehrgang – drei Berufsqualifikationen!

Die Berufsausbildung zum Rettungsassistenten bzw. zur Rettungsassistentin (kurz auch „RettAss“ oder „RA“) ist eine Stufenausbildung. Sie besteht aus der Ausbildung zum Rettungssanitäter und dem Aufbaulehrgang vom Rettungssanitäter zum Rettungsassistenten inkl. der Praktika (Klinik & Rettungswache - ggf. Praktikum an Vertragsrettungswache gegenüber unserem neuen Schulungsraum möglich) sowie den zugehörigen Prüfungen und dem Staatsexamen. Eine solche Stufenausbildung beginnt alle zwei Monate an unserer Schule für Rettungsassistenten und Rettungsassistentinnen.

Bei Förderung durch das Arbeitsamt lautet unsere Bildungsträgernummer 135/20916, die Maßnahmenummer für die Ausbildung zum staatl. geprüften Rettungssanitäter 135/140/2009 sowie für die Ausbildung zum staatl. examinierten Rettungsassistenten für Rettungssanitäter 135/149/2009. Entsprechende Zertifikate können Sie hier einsehen und ausdrucken.

1. Stufe

Die 520-stündige Ausbildung zum Rettungssanitäter, mit der jede Stufenausbildung zum Rettungsassistenten beginnt, gliedert sich in folgende Ausbildungsblöcke:

1. Block:

Dieser beinhaltet 160 Std., das entspricht 4 Wochen Unterricht in unserem Hause, bei denen Ihnen die theoretischen Grundlagen des Rettungssanitäters vermittelt werden. Dieser Grundlehrgang unterteilt sich bei uns wiederum in drei Stufen:

  1. Betriebssanitätergrundlehrgang (63 Std.)
  2. Betriebssanitäteraufbaulehrgang (32 Std.)
  3. Aufbaulehrgang vom Betriebssanitäter zum Rettungshelfer (65 Std.)

Enthaltene Themen:

  • Anatomie und Physiologie, Krankheitslehre, spezielle notfallmedizinische Maßnahmen, Rettungsdienst-Organisation und Einsatztechnik, Gesetzeskunde, Grundlagen der Hygiene und Desinfektion
  • Funktheoretische Grundlagen und Funkeinweisung

Innerhalb dieser drei Stufen im ersten Block werden Sie nicht nur zum Rettungshelfer, sondern ebenfalls zum BG-anerkannten Betriebssanitäter gem. BGG 948/949 ausgebildet. Letztendlich erhalten Sie so exklusiv bei uns mit einer Ausbildung drei unterschiedlich anerkannte Abschlüsse. Eine BG-Bescheinigung wird auf Wunsch separat ausgestellt.

2. Block:

Dieser besteht aus einem 160 Std. umfassenden Klinikpraktikum. Das Praktikum sollte folgende Funktionsbereiche enthalten: Ambulanz, OP, Intensivstation und Anästhesie.

3. Block:

Dieser umfasst 160 Std. Praktikum an einer Rettungswache.

4. Block:

In diesem Block nehmen Sie an einem 40 Std. umfassenden Rettungssanitäterabschlusslehrgang teil (1 Woche), der sich aus einer dreitägigen Wiederholung des Grundstoffes und der zweitägigen Prüfung zum staatlich anerkannten Rettungssanitäter zusammensetzt.

2. Stufe

Nach Bestehen der Rettungssanitäterprüfung können Sie u. U. gleich im Anschluss mit dem Aufbaulehrgang vom Rettungssanitäter zum Rettungsassistenten inkl. Klinikpraktikum und Staatsexamen beginnen. Dieser Lehrgang umfasst 680 Std. (ca. 4,5 Monate) und besteht aus:

  • 420 Std. theoretischem Unterricht
  • 260 Std. klinischem Praktikum (möglichst in den Funktionsbereichen allg. Pflegestation, Ambulanz/ Notaufnahme, OP/ Anästhesie, Intensiv-/ Wachstation)

Er unterteilt sich in drei theoretische Ausbildungsblöcke, in die zwei klinische Praktika eingefügt sind. Der Lehrgang endet mit einem viertägigen Staatsexamen. Nach Abschluss dieser insgesamt ca. achtmonatigen Stufenausbildung müssen Sie 1600 Std. praktische Tätigkeit im Rettungsdienst auf einer Lehrrettungswache als Rettungsassistentenanwärter bzw. Rettungsassistentenanwärterin ableisten, welche mit einem Abschlussgespräch endet. Das Klinik- und Rettungswachenpraktikum kann sowohl am Heimatort als auch am Schulort absolviert werden.

Weitere Infos

Die Vollzeitausbildung im Rettungsdienst kann durch BAföG, Bfd, oder einen Bildungskredit gefördert werden!

VORAUSSETZUNG

  • Mindestalter 18 Jahre (in Ausnahmefällen 17 Jahre)
  • mind. Hauptschulabschluss
  • hausärztliche Bescheinigung der Eignung für den Rettungsdienst (nicht älter als 3 Monate)
  • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)

GUT ZU WISSEN

Die hier aufgeführte Berufsausbildung als Rettungsassistent bzw. Rettungsassistentin („RettAss“ oder auch „RA“) im Rettungsdienst wird unter Unerfahrenen oder Neueinsteigern auch gern als Ausbildung zum „Krankenwagenfahrer“ oder ähnlichem betitelt.

Der zusätzliche Führerschein („C1“, neben Klasse „B“ für den PKW), den eine solche Bezeichnung sinngemäß anspricht, kann am besten parallel zur Ausbildung an einer Fahrschule Ihrer Wahl besucht werden. Eine entsprechende Fahrschulausbildung erhöht die späteren Anstellungschancen als Rettungsassistent bzw. Rettungsassistentin; jedoch ist dies keine zwingende Voraussetzung für die Tätigkeit und für die Rettungsassistenten-Ausbildung.

Titel Datum Standardpreis Anmeldung
Rettungsassistentenausbildung 28.05.2012–05.04.2013 3.300,00 € Jetzt anmelden
Rettungsassistentenausbildung 30.07.2012–05.04.2013 3.300,00 € Jetzt anmelden
Rettungsassistentenausbildung 01.10.2012–27.09.2013 3.300,00 € Jetzt anmelden
Rettungsassistentenausbildung 26.11.2012–27.09.2013 3.300,00 € Jetzt anmelden
Rettungsassistentenausbildung 04.02.–27.09.2013 3.300,00 € Jetzt anmelden
Unverbindlich Informationen sowie Anmeldeformular für die Berufsausbildung anfordern

Untermenu

VIDEO : Berufsalltag im Rettungsdienst

Zeitliches Beispiel

Eine Stufenausbildung zum Rettungsassistenten könnte dann beispielsweise so aussehen:

1. Stufe
Ausbildung zum Rettungssanitäter:

August               160 Std. Unterricht
September         160 Std. Klinikpraktikum
Oktober             160 Std. RW-Praktikum
1. Woche Nov.     40 Std. Rett.San. Prüfung

2. Stufe
Fortbildung zum Rettungsassistenten:

2-4. Woche Nov.   105 Std. Unterricht
Dezember            149 Std. Klinik
Januar                 175 Std. Unterricht
Februar                111 Std. Klinik
März                    140 Std. Unterricht
4. Woche Mär.      Staatsexamen

Die Vollzeitausbildung kann durch BaFöG, BfD, oder einen Bildungskredit gefördert werden !

Anmeldeformulare der Sanitätsschule Nord
AZWV-zertifizierter Bildungsträger gem. § 87 SGB III | staatlich anerkannte Lehranstalt für Rettungsassistenten und Rettungsassistentinnen | staatlich geeignete Stelle zur Durchführung von Ausbilderschulungen | staatliche Anerkennung für BAföG und Bildungsurlaub | BG-Ermächtigung als Stelle für die Aus- und Fortbildung in der Ersten-Hilfe gem. BGG 948 sowie Multiplikatorenschulungen (Erste-Hilfe-Ausbilder-Schulungen)

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Ver.: 1.2 / 17.10.2011