Erste-Hilfe Kurse in Eutin

  SMU / Erste-Hilfe (1. Teil) Erste-Hilfe (2. Teil)
Montag -  
Dienstag -  
Mittwoch -  
Donnerstag -  
Freitag -  
Samstag 10:00 Uhr 26.02.2012 10:00-16:30 Uhr
    27.05.2012 10:00-16:30 Uhr
    26.08.2012 10:00-16:30 Uhr
    25.11.2012 10:00-16:30 Uhr
Sonntag -  

Preis

20,00 € (Teil 1)
15,00 € (Teil 2)

Sehtest

6,43 €

Kursort

23701 Eutin
Lübecker Str. 18

Informationen

  • Ohne Voranmeldung, einfach vorbeikommen
  • Wir haben genügend Plätze, Einlass ist 15 Min. vor Beginn!
  • Schulungsräume mit extra Raucherbereich
  • Kaffee, Tee und Kekse gratis
  • Dank interaktivem Dolmetscher in Englisch, Russisch und Türkisch
  • Gutscheine und Rabattaktionen nehmen wir von allen anerkannten Erste-Hilfe-Schulen an (solange unsere nicht besser sind)
  • Ausweis und Kursgebühren, mehr benötigen Sie nicht - viel Spaß!

Information "Großer Erste-Hilfe Kurs"

Die Kursteilnahme ist nur gegen Vorlage einer Bescheinigung über das Absolvieren eines Kurses in Lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort möglich. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein!

Infoline

04527-1777 oder per Kontaktformular


Flash ist Pflicht!

"Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" in Eutin

Der Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort Lehrgang in Eutin ist erforderlich, um die Führerscheinklassen A1, A, B, BE, M, L und T/S zu erwerben. Sie sind bereits nach einem Kurstag fertig und benötigen keine Voranmeldung - einfach hinkommen und SMU-Kurs in Eutin mitmachen.

Ein amtlich anerkannter Sehtest ist in der Pause möglich. Dafür bitte Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Die Kosten für den Sehtest betragen 6,43 € pro Person.


Flash ist Pflicht!

"Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" Kurs in Eutin

Der Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort Lehrgang in Eutin ist erforderlich, um die Führerscheinklassen A1, A, B, BE, M, L und T/S zu erwerben. Sie sind bereits nach einem Kurstag fertig und benötigen keine Voranmeldung - einfach hinkommen und SMU-Kurs iEutinn  mitmachen.

Ein amtlich anerkannter Sehtest ist in der Pause möglich. Dafür bitte Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Die Kosten für den Sehtest betragen 6,43 € pro Person.


Weitere Informationen rund um diesen Kurs

  • Interessant für Fahrschulen:
    Auf Anfrage führen wir alle "Erste Hilfe" - und "Sofortmaßnahmen am Unfallort" Kurse Hamburg auch in Ihren Fahrschulräumen durch oder bilden Sie selbst zum "staatlich u. BG-anerkannten Ausbilder für Erste-Hilfe" oder zum Sehtester aus!
  • Ihr benötigt eine Ersatz- / Zweitbescheinigung? Klickt bitte hier.
  • Bilder unserer Schulungsräume finden Sie hier
  • Von der Bildzeitung getestet. Den ganzen Artikel können Sie hier lesen!
  • Da wir in jeden Kurs max. 20 Teilnehmer aufnehmen ist ein rechtzeitiges Erscheinen sinnvoll. Das Risiko von Überkapazitäten übernehmen wir nicht.
  • Feedbackformular für Erste-Hilfe Kurse

Untermenu

Anschrift

23701 Eutin
Lübecker Str. 18

Tel.: 04527-1777

4 - sprachige Kurse

Dank interaktivem Dolmetscher können Sie unsere Kurse auch in folgenden Sprachen besuchen:
- Englisch
- Russisch
- Türkisch

Von der Bildzeitung getestet

Die "Sofortmaßnahmen am Unfallort" - Kurse sowie amtl. anerkannten Sehtests wurden von der BILDZEITUNG getestet.

Bild-Zeitung:
"Besser gerüstet für den Notfall kann der Laienhelfer nicht sein. Nach dem Kurs konnten die Teilnehmer sämtliche Wiederholungsfragen unserer Expertin prompt beantworten. Erfolgsrezept des Kurses:
Ausbilderin Ramona (21), Rettungssanitäterin und angehende Medizinstudentin. Ob Beatmung, stabile Seitenlage oder Rettungsgriff - kein Teilnehmer war entlassen bis alles klappte. Einziger Wehmutstropfen: der Toilettenzugang direkt vom Kursraum.

Günstiger Preis, für einen Kurs, der durch Qualität überzeugte."


Den ganzen Artikel können Sie hier lesen!

AZWV-zertifizierter Bildungsträger gem. § 87 SGB III | staatlich anerkannte Lehranstalt für Rettungsassistenten und Rettungsassistentinnen | staatlich geeignete Stelle zur Durchführung von Ausbilderschulungen | staatliche Anerkennung für BAföG und Bildungsurlaub | BG-Ermächtigung als Stelle für die Aus- und Fortbildung in der Ersten-Hilfe gem. BGG 948 sowie Multiplikatorenschulungen (Erste-Hilfe-Ausbilder-Schulungen)

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Sollten Sie Interesse an einem Bild haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Ver.: 1.2 / 23.01.2012