Sanitätsschule Nord - Ausbildung: Ausbildungskosten / Förderung
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Mittwoch, 8. September 2010
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Home: Ausbildung: Ausbildungskosten / Förderung

Förderungsmöglichkeiten

Grundsätzlich bestehen Förderungsmöglichkeiten Ihrer Ausbildung bei
der Sanitätsschule Nord durch die nachfolgend genannten Institutionen:


Zukunftsprogramm Arbeit
Weiterbildung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen

 


Arbeitsamt
Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt
über Ihre individuellen Förderungsmöglichkeiten. Da die
Förderungen durch das Arbeitsamt an persönliche
Voraussetzungen geknüpft sind, läßt sich an dieser Stelle
keine pauschale Aussage treffen. Vereinbaren Sie einen
Termin mit Ihrem Berufsberater bzw. mit Ihrem Sach-
bearbeiter. Die entsprechenden Anschriften für das für Sie
zuständige Arbeitsamt entnehmen Sie bitte Ihrem örtlichen
Telefonbuch bzw. nutzen Sie den nebenstehenden Link.





-Bildungskredit- Die ZUKUNFTSFINANZIERUNG

Zinsgünstige Darlehen für Schüler und Studenten.

Info Online oder als PDF



(Ehemalige) Zeitsoldaten der Bundeswehr haben unter gewissen,
persönlichen Voraussetzungen Anspruch auf eine Förderung
durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr.
Sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter
über Ihre persönliche Förderung.



Berufsgenossenschaften
FIREBALL
Express Suche
Wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen
eine Umschulung absolvieren müssen, ist die
Berufsgenossenschaft für Ihren bisherigen
ausgeübten Beruf ggf. zuständig. Erkundigen
Sie sich nach Ihren Möglichkeiten. Die Anschrift der für
Sie zuständigen Berufsgenossenschaft entnehmen
Sie bitte Ihrem örtlichen Telefonbuch, bzw. dem
Telefonbuch der nächst größeren Stadt in
Ihrer Nähe. Aufgrund der Vielzahl der für Sie in
Frage kommenden Berufsgenossenschaften, können
wir Ihnen hier lediglich die direkte Suchmöglichkeit
über FIREBALL anbieten.



Begabtenförderung

Sollten Sie Rettungsassistent mit einem Notendurchschnitt von 1,9
oder besser sein, fallen für Sie für verschiedene Lehrgänge
(LRA, ORGL, Luft-RA, med. FB, usw.) wahrscheinlich keine Kosten an.
Sprechen Sie uns an !



Falls Sie die o.g. Förderungsmöglichkeiten nicht in
Anspruch nehmen können, besteht die Möglichkeit
eine Finanzierung über unsere Hausbank zu realisieren.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch eine
Ratenzahlung der Lehrgangsgebühren mit uns vereinbaren.



Auskunft erteilt Ihr
zuständiges Finanzamt.

Sie können die Kosten für alle Lehrgänge
steuerlich geltend machen. Und zwar als Werbungskosten
in unbegrenzter Höhe, wenn es sich bei Ihrem
absolvierten Lehrgang um eine berufliche Weiterbildung
handelt oder als Sonderausgaben mit einem
festgelegten Höchstbetrag.



Anerkennung nach dem
Bildungsfreistellungs- und
Qualifizierungsgesetz (BFQG
)

 

Einige Lehrgänge sind nach dem
Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz
anerkannt. Angestellten steht demnach eine
fünftätige anerkannte Bildungsmaßnahme
pro Jahr zu, d.h. Ihr Arbeitgeber ist gehalten Sie für
diese Zeit vom Dienst freizustellen. Für Angestellte
die im Schichtdienst beschäftigt sind, erhöht
sich diese Zahl auf sechs Tage.




Sie sind sich nicht sicher, wer für Sie zuständig ist?
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.Wir beraten Sie gern und unverbindlich.
Bei einer bewilligten Förderung durch eine der o.g. Institutionen
rechnen wir die Lehrgangsgebühren direkt mit der betreffenden Institution ab.

NEU!

Für alle erwerbstätigen Schleswig-Holsteiner deren Jahreseinkommen unter 17.900 € liegt bietet das Land die Bildungsprämie als Unterstützung für individuelle Weiterbildungen. Weitere Voraussetzungen sowie nähere Informationen erhalten Sie vom Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein: Dorothee Engelmann: Tel.: 0431/ 988-4648, Hotline: 0800/2623-000; bildungspraemie@bmbf.buergerservice-bund.de, Homepage: www.bildungspraemie.schleswig-holstein.de.