Ausbildung zum First Responder-Ausbildung

Lassen Sie sich bei uns innerhalb von nur zwei Wochenenden zum First Responder ausbilden!

Der First Responder ist das Bindeglied zwischen dem Ersthelfer und dem Rettungsdienst, wobei er selbst eher als Bestandteil des Rettungsdienstes anzusehen ist. Professionelle Kenntnisse über die des Sanitäters hinaus kennzeichnen diese „Retter“. Eingesetzt von den Rettungsleitstellen soll der First Responder aus der Nachbarschaft heraus die Eintreffzeiten qualifizierter Hilfe wesentlich verkürzen, was zum Beispiel bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand über das Leben der Patienten entscheidet. Außerdem ist dieser Lehrgang die beste Ergänzung für Sanitäter.


Voraussetzungen zur Teilnahme:

- absolvierte Erste-Hilfe-Ausbildung
- absolvierte Sanitäter-Ausbildung


First Responder-
Lehrgangsgliederung:

40 Std.Notfallmedizin inkl. Frühdefibrillation
(2 Wochenenden á 20 Stunden)

Voraussetzungen


Zur Übersicht

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VIDEO : Fort- und Weiterbildungen

Förderungsmöglichkeiten

Grundsätzlich bestehen verschiedene Optionen zur Förderung/ Finanzierung Ihrer Ausbildung:

     - Arbeitsagentur/ Arbeitsgemeinschaft via
       Bildungsgutschein (wir sind AZWV-
       zertifiziert!)

    - Berufsförderungsdienst der Bundeswehr für
      (ehemalige) Zeitsoldaten

    - Begabtenförderung

    - Ratenzahlung über unsere Hausbank

    - „kfw-Förderbank“ mithilfe des
      Bildungskredites

    - Bildungsprämie

Ebenso sind viele unserer Schulungen für den Bildungsurlaub anerkannt.

Nähere Online-Informationen zu allen Angeboten finden Sie hier.

Die Bewilligung einer der genannten Förderungen hängt natürlich von Ihrer Person und den dazu individuellen Voraussetzungen ab. Am besten wenden Sie sich in einem persönlichen Gespräch an einen Mitarbeiter der zuständigen Stelle.

Gerne beraten wir Sie vorab zu den möglichen Förderungen für Ihre gewünschte Ausbildung!

Anmeldeformulare der Sanitätsschule Nord
Die Sanitätsschule Nord ist zertifiziert nach AZWV
AZWV-zertifizierter Bildungsträger gem. § 87 SGB III | staatlich anerkannte Lehranstalt für Rettungsassistenten und Rettungsassistentinnen | staatlich geeignete Stelle zur Durchführung von Ausbilderschulungen | staatliche Anerkennung für BAföG und Bildungsurlaub | BG-Ermächtigung als Stelle für die Aus- und Fortbildung in der Ersten-Hilfe gem. BGG 948 sowie Multiplikatorenschulungen (Erste-Hilfe-Ausbilder-Schulungen)

Copyright 1992 - 2011 Sanitätsschule Nord. Alle Rechte an Namen, Warenzeichen und Logos sind im exklusiven Besitz der Sanitätsschule Nord.
Sollten Sie Interesse an einem Bild haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Ver.: 1.2 / 19.12.2011