"Notkompetenz" Refresher-Seminar
§§§ Sicherheiten nach allen Seiten §§§
Rettungsassistenten, die regelmäßig in den Maßnahmen der Notkompetenz geschult worden sind und durch Prüfungen ihre Fähigkeiten bewiesen haben, können im Rahmen der Notkompetenz diese Maßnahmen durchführen. Sollte es trotz gewissenhafter Durchführung zu Problemen oder gar Schäden beim Patienten kommen, was in Notfallsituationen nicht immer auszuschließen ist, kann ihnen kaum ein Vorwurf gemacht werden. Die Rettungsassistenten sind, die Durchführung der genannten ärztlichen Maßnahmen im Rahmen der Notkompetenz betreffend, vom Arbeitgeber haftungsrechtlich abgesichert. Bei Rettungsassistenten, die keinen Nachweis über eine regelmäßige Schulung und eine Überprüfung in der Ausbildung dieser Maßnahmen besitzen, muss davon ausgegangen werden, dass sie dafür nicht kompetent sind. Sie stehen auf straf- und haftungsrechtlich sehr unsicherem Boden.
Zielgruppe
Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, die nicht die Möglichkeit haben, sich jährlich entsprechend weiter zu qualifizieren.
Voraussetzungen zur Teilnahme
Erfolgreicher Besuch des Seminars Basis-Ausbildung „Notkompetenz“ für Rettungsassisten/-innen und Rettungsassistenten.
Inhalt
Entsprechend der Stellungnahme der Bundesärztekammer zur Notkompetenz von Rettungsassistenten und zur Delegation ärztlicher Leistungen im Rettungsdienst.
Ihr Nutzen
Haftungs- und strafrechtliche Sicherheit nach Erwerb der Notkompetenz bei der Durchführung der von der Bundesärztekammer definierten Maßnahmen.
Dauer
2 Tage
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