Förderungsmöglichkeiten
Die Bewilligung einer der genannten Förderungen hängt natürlich von Ihrer Person und den dazu individuellen Voraussetzungen ab. Gerne beraten wir Sie vorab zu den möglichen Förderungen für Ihre gewünschte Ausbildung!
Grundsätzlich bestehen Förderungsmöglichkeiten Ihrer Ausbildung bei der Sanitätsschule Nord durch die nachfolgend genannten Institutionen:
Zukunftsprogramm Arbeit
Weiterbildung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Informationen finden Sie hier.

Arbeitsamt
Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt über Ihre individuellen Förderungsmöglichkeiten. Da die Förderungen durch das Arbeitsamt an persönliche Voraussetzungen geknüpft sind, läßt sich an dieser Stelle keine pauschale Aussage treffen. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berufsberater bzw. mit Ihrem Sach- bearbeiter. Die entsprechenden Anschriften für das für Sie zuständige Arbeitsamt entnehmen Sie bitte Ihrem örtlichen Telefonbuch bzw. nutzen Sie den nebenstehenden Link.
Da wir eine von wenigen Schulen gem. AZWV zertifiziert sind können wir Bildungsgutscheine der Arbeitsagentur entgegennehmen. Unsere Bildungsträgernummer sowie die verschiendenen Amßnahmennummern und -zertifikate finden Sie hier.

Bundeswehr
(Ehemalige) Zeitsoldaten der Bundeswehr haben unter gewissen, persönlichen Voraussetzungen Anspruch auf eine Förderung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr. Sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter über Ihre persönliche Förderung.

Begabtenbeförderung
Sollten Sie Rettungsassistent mit einem Notendurchschnitt von 1,9 oder besser sein, fallen für Sie für verschiedene Lehrgänge (LRA, ORGL, Luft-RA, med. FB, usw.) wahrscheinlich keine Kosten an. Sprechen Sie uns an !


Berufsgenossenschaft
Wenn Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen eine Umschulung absolvieren müssen, ist die Berufsgenossenschaft für Ihren bisherigen ausgeübten Beruf ggf. zuständig. Erkundigen Sie sich am besten in einem (telefonischen) Gespräch nach Ihren Möglichkeiten. Die Anschrift der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft entnehmen Sie bitte Ihrem örtlichen Telefonbuch oder dem Internet.
Sanitätsschule Nord
Falls Sie die o.g. Förderungsmöglichkeiten nicht in Anspruch nehmen können, besteht die Möglichkeit eine Finanzierung über unsere Hausbank zu realisieren.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch eine Ratenzahlung der Lehrgangsgebühren mit uns vereinbaren.
Finanzamt
Sie können die Kosten für alle Lehrgänge steuerlich geltend machen. Und zwar als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe, wenn es sich bei Ihrem absolvierten Lehrgang um eine berufliche Weiterbildung handelt oder als Sonderausgaben mit einem festgelegten Höchstbetrag. Auskunft erteilt Ihr zuständiges Finanzamt.
Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz
Einige Lehrgänge sind nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz anerkannt. Angestellten steht demnach eine fünftätige anerkannte Bildungsmaßnahme pro Jahr zu, d.h. Ihr Arbeitgeber ist gehalten Sie für diese Zeit vom Dienst freizustellen. Für Angestellte die im Schichtdienst beschäftigt sind, erhöht sich diese Zahl auf sechs Tage.
Förderung und Finanzierungshilfen
Das Wirtschaftsministerium fördert gezielt die Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), um die Beschäftigten und ihre Betriebe in ihren Weiterbildungsaktivitäten zu unterstützen. Gefördert werden Beschäftigte in KMU. Der Zuschuss zu der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme umfasst bis zu 100% der zuwendungsfähigen Seminarkosten, sofern das Unternehmen die Beschäftigten zur Teilnahme an der Weiterbildung freistellt. In den Fällen, in denen die Weiterbildung in der Freizeit stattfindet, hat der Arbeitgeber 55% der Seminarkosten zu tragen. Die restlichen 45% können bezuschusst werden. (weitere Infos hier)
Sie sind sich nicht sicher, wer für Sie zuständig ist? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.Wir beraten Sie gern und unverbindlich. Bei einer bewilligten Förderung durch eine der o.g. Institutionen rechnen wir die Lehrgangsgebühren direkt mit der betreffenden Institution ab.
Bildungsprämie
Für alle erwerbstätigen Schleswig-Holsteiner deren Jahreseinkommen unter 17.900 € liegt bietet das Land die Bildungsprämie als Unterstützung für individuelle Weiterbildungen. Weitere Voraussetzungen sowie nähere Informationen erhalten Sie vom Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein: www.bildungspraemie.schleswig-holstein.de.








