2011

21.
November
Immer die Nase vorne

Firma Weinmann übergibt den MEDUMAT Transport als Neugerät der Sanitätsschule Nord als erster Rettungsdienstschule bundesweit

Immer die Nase vorn, bundesweit den erste Medumat Transport in einer Rettungsdienstschule!

für eure hochwertige Ausbildung in unserem Haus.

Eingebettet in das bewährte LIFE-BASE-Tragesystem ermöglicht das Beatmungsgerät MEDUMAT Transport eine noch nie da gewesene durchgängige Einsetzbarkeit: vom Rettungsdienst über den Intensivtransport bis hin zu Schockraum und innerklinischer Verlegung. MEDUMAT Transport dient der Primärrettung und dem Sekundärtransport von Notfall- und Intensivtransportpatienten. Dank der verschiedenen Beatmungsformen – drei druckkontrollierte und drei volumenkontrollierte Modi – sowie PRVC und der Zuschaltung von nicht-invasiver Beatmung in allen Modi bietet Ihnen MEDUMAT Transport ein hohes Maß an Flexibilität.

Die wichtigsten Merkmale von MEDUMAT Transport:

  • sofortiger Überblick über die wichtigsten Beatmungsparameter durch großes Farbdisplay und parallele Darstellung von bis zu drei Monitoring-Kurven
  • Differenzierte Beatmungsmodi ermöglichen eine hochwertige Beatmung.
  • Neuer PRVC-Modus ermöglicht eine lungenprotektive Beatmung bei vertrauter volumenkontrollierter Einstellung
  • ideal auch für die nicht-invasive Beatmung
  • intuitive Bedienerführung
  • Der Notfallmodus unterstützt Ihr sicheres und schnelles Reagieren in stressigen Situationen.
  • Ein- und Mehrweg-Patientenschlauchsystem. Systemwechsel ist durch den Anwender möglich.
  • unterbrechungsfreie Beatmung selbst beim Wechsel der Sauerstoffversorgung
  • wirtschaftliche Sauerstoffmessung durch nicht-verbrauchenden Sauerstoffsensor

Viel Spass wünscht
das Sanitätsschule-Nord Team




Dateien: MEDUMAT_Transport_3167_01_DE_0610.pdf

AZWV-zertifizierter Bildungsträger gem. § 87 SGB III | staatlich anerkannte Lehranstalt für Rettungsassistenten und Rettungsassistentinnen | staatlich geeignete Stelle zur Durchführung von Ausbilderschulungen | staatliche Anerkennung für BAföG und Bildungsurlaub | BG-Ermächtigung als Stelle für die Aus- und Fortbildung in der Ersten-Hilfe gem. BGG 948 sowie Multiplikatorenschulungen (Erste-Hilfe-Ausbilder-Schulungen)

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Ver.: 1.2 / 18.10.2011