Sehtester
-Ausbildung in Präsenz-
Die Ausbildung zum zertifizierten Sehtester bzw. zur zertifizierten Sehtesterin ist eine 4 UE (Unterrichtseinheiten à 45 min) umfassende Schulung, bei der eine beliebige Person zum zertifizierten Sehtester geschult wird. Diese Einweisung ist in Deutschland nur als praktische Einweisung am Sehtestgerät und grundsätzlich nicht als Online-Schulung zulässig, da nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) eine praktische Einweisung am Gerät (bei uns BON Optik FT 2) erfolgen muss.
Nach erfolgter Teilnahme und der Anerkennung gem. § 67 FeV durch die entsprechende(n) Behörde(n) dürfen die Absolventen einer solchen Schulung in eigener Ort- und Zeitplanung amtlich anerkannte Sehtests abnehmen und abrechnen. Diese Anerkennung ist insbesondere im Rahmen einer Tätigkeit als Erste-Hilfe-Ausbilder sinnvoll.
Sie benötigen nach erfolgreicher Absolvierung des Lehrganges eine Anerkennung von der für Sie zuständigen obersten Landesbehörde (oder von der dafür zuständigen Stelle, i.d.R. Straßenverkehrsamt). Diese Anerkennung wird bei Vorhandensein aller Voraussetzungen in allen Bundesländern erteilt. Sie werden im Lehrgang umfassend darüber informiert.
Welchen Nutzen habe ich?
- bessere Bewerbungs- und Einsatzchancen am Arbeitsmarkt
- sehr attraktive Einkommensmöglichkeiten durch evtl. gezahlte Zulagen
Wer gehört zur Zielgruppe des Kurses?
Personen, die als Sehtester eingesetzt werden möchten. Dies sind insbesondere Fahrschulinhaber, Erste-Hilfe-Ausbilder und Unternehmer mit Interesse an einer Erweiterung des eigenen Angebotes und der Generierung von Zusatzeinnahmen.
Wann kann ich starten?
Die Termine finden Sie auf unserer Homepage. Solange Sie Termine auf der Homepage finden, stehen hierfür auch noch Kursplätze zur Verfügung.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Es gibt keine beruflichen Voraussetzungen, um an diesem Kurs teilnehmen zu dürfen.
Ist der Kurs anerkannt?
Der Kurs ist zertifiziert.
Formalhinweis:
Es gibt für diese Ausbildung in Deutschland leider keine einheitlichen Richtlinien oder staatlichen Anerkennungsverfahren. Die Bundesländer, Landkreise und verschiedenen Organisationen regeln eigenständig die Voraussetzungen des späteren Tätigkeitsbereiches.
Wir sind ein seit 1992 staatlich anerkannter sowie zertifizierter medizinischer Bildungsträger und bieten diese Ausbildung bereits sehr lange an. Bisher haben wir keine Kenntnis über formale Anerkennungsprobleme mit dieser Ausbildung unseres Hauses. Trotzdem können auch wir nicht jedes Gesetz, jede Verordnung und jede organisationsinterne Verfahrensweise kennen.
Die häufige Frage „darf ich mit dieser Ausbildung später …“ dürfen unsere Mitarbeiter daher über die auf dieser Homepage hinterlegten Informationen nicht beantworten. Sollten Sie dennoch unsicher sein, ob diese Schulung für Ihren Zweck anerkannt wird, so klären Sie die Voraussetzungen Ihres Schulungszweckes direkt mit demjenigen Träger ab, für den Sie später tätig werden wollen.
Wo kann ich teilnehmen?
Der Unterricht wird i.d.R. in unserem Schulungs-www.Hotel-Holsteinische-Schweiz.de direkt an der Diekseepromenade in 23714 Bad Malente vermittelt.
Sofern Sie für diesen Kurs eine Unterkunft benötigen, können Sie entweder direkt im Schulungshotel hier ein Zimmer verbindlich buchen oder wenn das Schulungshotel belegt ist bzw. Sie eine andere Unterkunft wünschen, sich hier über andere Unterkünfte im Umland informieren.
Gern dürfen Sie die Unterkunft auch für Ihren Partner oder Ihre Familie mit buchen.
Gibt es Förderungsmöglichkeiten?
Individuell können Sie sich bei den zuständigen Stellen informieren, ob für Sie folgendes in Frage kommt:
- Begabtenförderung: Sollten Sie Rettungsassistent/ Notfallsanitäter mit einem Notendurchschnitt von 1,9 oder besser sein, fallen für Sie für diesen Lehrgang evtl. keine Kosten an; mehr Infos bei der Stiftung Begabtenförderung.
- Bildungsprämie: Für alle erwerbstätigen Schleswig-Holsteiner deren Jahreseinkommen unter 17.900 € liegt bietet das Land die Bildungsprämie als Unterstützung für individuelle Weiterbildungen. Weitere Voraussetzungen sowie nähere Informationen erhalten Sie vom Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein: Dorothee Engelmann: Tel.: 0431/ 988-4648, Hotline: 0800/2623-000; bildungspraemie@bmbf.buergerservice-bund.de.
Wann erhalte ich mein Zertifikat?
Sie erhalten Ihr Zertifikat innerhalb von drei Werktagen nach Kursende per E-Mail.
Wie kann ich mich anmelden?
Erforderliche Anlagen senden Sie uns bitte per Mail an info@sanitaetsschulenord.de zu.
Wussten Sie schon?
- Möglicherweise ist diese Schulung auch in Kombination mit dem Lehrgang zum Erste Hilfe Ausbilder für Sie interessant?
- Das erforderliche Sehtestgerät (gem. DIN 58 220T6) und sämtliches Zubehör kann in unserem Online-Shop bestellt werden.
Hier sehen Sie unsere Schulungen im kurzen Infotainmentfilm.