Corona-Tester

Dauer: 120 Minuten

Preis: 29,- €

Rabatt, wenn Sie diesen Kurs für mehrere Personen gleichzeitig buchen:
2-4: -20 %
5-9: -30 %
10-20: -35%
21-99: -50 %
ab 100: -70 %

Lerninhalte:

  • Rechtsgrundlagen
    • Corona-Testverordnung
    • Infektionsschutzgesetz
    • Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz & Medizinproduktebetreiberverordnung
    • TRBA 250
  • Hygiene
    • Reinigung der Hände
    • Medizinische Händedesinfektion
    • Flächendesinfektion
    • Klassen von Desinfektionsmitteln
    • Verbreitung von Aerosolen
  • Persönliche Schutzausrüstung
    • Arten der Ausstattung
    • Umfang
    • Anlegen/Ablegen
    • Entsorgen
  • Corona-Teststelle
    • Voraussetzungen
    • Mindestanforderungen
  • Testarten
    • PCR
    • PoC
    • Wischtest/Spucktest
  • Durchführung des Tests
    • Vorbereitung
    • Abstrich
    • Test
    • Entsorgung
    • Nachbereitung
  • Weiterführende Links

Dauer

Preis

120 Minuten

29,- €

Rabatt, wenn Sie diesen Kurs für mehrere Personen gleichzeitig buchen:
2-4: -20 %
5-9: -30 %
10-20: -35%
21-99: -50 %
ab 100: -70 %

Lerninhalte:

  • Rechtsgrundlagen
    • Corona-Testverordnung
    • Infektionsschutzgesetz
    • Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz & Medizinproduktebetreiberverordnung
    • TRBA 250
  • Hygiene
    • Reinigung der Hände
    • Medizinische Händedesinfektion
    • Flächendesinfektion
    • Klassen von Desinfektionsmitteln
    • Verbreitung von Aerosolen
  • Persönliche Schutzausrüstung
    • Arten der Ausstattung
    • Umfang
    • Anlegen/ Ablegen
    • Entsorgen
  • Corona-Teststelle
    • Voraussetzungen
    • Mindestanforderungen
  • Testarten
    • PCR
    • PoC
    • Wischtest/ Spucktest
  • Durchführung des Tests
    • Vorbereitung
    • Abstrich
    • Test
    • Entsorgung
    • Nachbereitung
  • Weiterführende Links

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-Ausbildung als E-Learning-

Im Zuge der Pandemie und der damit in Kraft getretenen Corona-Testverordnung (TestV) des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) werden Testungen auf das Coronavirus durchgeführt. Corona-Tester werden dazu ausgebildet, diese Schnelltests professionell abzunehmen und auszuwerten. Die Einweisung in die Durchführung von Bürgertestungen nach § 4a Corona-Testverordnung ist notwendig, um Corona-Tester z.B. in einem Corona-Testzentrum, einer Klinik, einer Arztpraxis oder einer anderen zur Abnahme von Tests geeigneten Einrichtung zu werden.

Dieser Lehrgang umfasst alle theoretischen Inhalte und Hintergrundinformationen für angehende Corona-Schnelltester. Er soll Personen durch Vermittlung qualifizierter Kenntnisse, Verhaltensweisen, insbesondere praktischer Fertigkeiten und Fähigkeiten in die Lage versetzen, Corona-Schnelltests professionell durchzuführen ohne dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Hygiene- oder Schutzausrüstungsanforderungen außer Acht zu lassen. Zudem werden die Durchführung der verschiedenen Schnelltestarten vermittelt sowie die Anforderungen an Coronateststellen dargelegt.

Welchen Nutzen habe ich?

  • bessere Bewerbungs- und Einsatzchancen am Arbeitsmarkt
  • Einsatzmöglichkeiten in Coronatestzentren, Kliniken, Praxen, Apotheken  oder als betriebsinterner Tester
  • Fundiertes Wissen auch für die Schülerselbsttests für Lehrpersonal an Schulen

Wer gehört zur Zielgruppe des Kurses?

 Interessenten, die als Coronatester eingesetzt werden möchten und dieses Fachwissen von zu Hause aus generieren möchten.

Wie findet der Kurs statt?

Um Corona-Tester zu werden, wird der Unterricht bei uns komplett digital über eine Onlineplattform bei freier Zeiteinteilung zu absolvieren sein. Zeigt unser System an, dass Sie alle Unterrichtseinheiten der Ausbildung zum Corona-Tester wahrgenommen haben, erhalten Sie das Zertifikat. 

Sie benötigen nach absolvierter Ausbildung zum Corona-Tester noch zwei praktische Einweisungen, die einem Corona-Testzentrum, einer Arztpraxis, einer Apotheke oder einer Klinik, in dem Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen, durch Selbstorganisation erfolgen müssen:

  • Eine praktische Einweisung in die Handhabung der vor Ort verwendeten persönlichen Schutzausrüstung
  • Eine praktische Einweisung in die Handhabung des vor Ort verwendeten SARS-CoV-2-PoC-Schnelltests

Diese beiden Einweisungen müssen nach §4 Abs. 2 MPBetreibV durch Fachkundige persönlich erfolgen – jedes Testzentrum verwendet eigenes Material, das sich in der Handhabung in wichtigen Details unterscheiden kann. Ihre Ausbildung ist erst final abgeschlossen, wenn Sie beide Einweisungen erhalten haben und sich dies auf Ihrem von uns ausgestellten Zertifikat an der vorgedruckten Stelle bestätigen lassen.

Ihre Ausbildung ist erst final abgeschlossen, wenn Sie beide Einweisungen erhalten haben. Die Anfordernisse hierzu finden Sie auf der Rückseite unseres Zertifikats. Dort an vorgedruckter Stelle müssen das Corona-Testzentrum/ die Arztpraxis/ die Apotheke oder die Klinik Ihre Einweisungen mit Unterschrift und Stempel bestätigen. Erst dann haben Sie die Ausbildung zum Corona-Tester erfolgreich absolviert.

Das E-Learning zum Corona-Schnelltester steht Ihnen nach der Freischaltung bis zur Beendigung der Praxisphase oder bis zum Bestehen der Prüfung oder bis zur Ausstellung des Kurszertifikates, jedoch längstens 1 Monat zur Verfügung. Nach Ablauf der genannten maximalen Studienfrist kann der Zeitraum für jeweils monatlich 29,00 € nachgebucht werden. Für den seltenen Fall einer technisch bedingten Unterbrechung der gebuchten Leistung wird die Laufzeit um die dann angefallene Ausfallzeit von uns unaufgefordert verlängert.

Bei Fragen helfen wir gern, aber bitte melden Sie sich ausschließlich per E-Mail. Für unsere E-Learnings steht leider kein Telefonsupport zur Verfügung, da unser Büro Ihnen nicht helfen kann. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich, jedoch spätestens binnen 3 Werktagen beantworten. Wir bitten von Mehrfachanfragen vor einer Antwort durch uns abzusehen, da dies Ihre Antwortfrist durch algorithmisches Zurücksetzen Ihrer letzten Anfrage in der Reihenfolge zurück setzt. Ihre Mail leiten wir immer an die zuständige richte Fachperson Ihres Seminares oder im Fall technischer Anliegen an die IT-Fachleute weiter. Diese antworten Ihnen dann direkt.

Was sind die technischen Voraussetzungen?

Es ist lediglich ein Internetanschluss und ein Laptop oder iPad notwendig, um teilnehmen zu können. Ein Drucker ist hilfreich, da für einige Lehrgangsmodule begleitende Skripte ausgedruckt werden können.

Gibt es weitere Voraussetzungen?

Um als Corona-Schnelltester/in tätig zu werden, benötigen Sie zusätzlich mindestens eine gültige Ausbildung als „Betrieblicher Ersthelfer“ gemäß DGUV-G 304-001 („Erste-Hilfe-Kurs“, 9 UE). Diese Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Alternativ eignet sich dieser Lehrgang auch für alle Berufsgruppen medizinisch ausgebildeten Personals wie z.B. Rettungsdienst-, Sanitäts-, Gesundheitspflegepersonal, Heilpraktiker, Hebammen usw.

Diese fachlichen Voraussetzungen müssen Sie nicht bei uns, sondern ggf. bei Ihrem zukünftigen Arbeitgeber vorweisen.

Ist die Ausbildung anerkannt?

Es gibt für diese Ausbildung in Deutschland leider keine einheitlichen Richtlinien oder staatlichen Anerkennungsverfahren. Die Bundesländer, Landkreise und verschiedenen Organisationen regeln eigenständig die Voraussetzungen des späteren Tätigkeitsbereiches.

Wir sind ein seit 1992 staatlich anerkannter sowie zertifizierter medizinischer Bildungsträger und bieten diese Ausbildung bereits sehr lange an. Bisher haben wir keine Kenntnis über formale Anerkennungsprobleme mit dieser Ausbildung unseres Hauses. Trotzdem können auch wir nicht jedes Gesetz, jede Verordnung und jede organisationsinterne Verfahrensweise kennen.

Die häufige Frage „darf ich mit dieser Ausbildung später …“ dürfen unsere Mitarbeiter daher über die auf dieser Homepage hinterlegten Informationen nicht beantworten.  Sollten Sie dennoch unsicher sein, ob diese Schulung für Ihren Zweck anerkannt wird, so klären Sie die Voraussetzungen Ihres Schulungszweckes direkt mit demjenigen Träger ab, für den Sie später tätig werden wollen.

Wann kann ich starten?

Der Kurs zum Corona-Schnelltester steht ab sofort online bereit und kann bei freier Zeiteinteilung jederzeit gestartet werden. Nach der Anmeldung, Bezahlung und wenn alle benötigten Unterlagen vorab per Email eingereicht worden sind, erhalten Sie die Einladung für das E-Learning zum Corona-Tester und können sofort loslegen.

Wo kann ich teilnehmen?

Sie können den Online-Kurs an Ihrem Wunschort mit einer stabilen Internetverbindung absolvieren.

Was kostet der Kurs?

Die Lehrgangsgebühren zum Coronatester betragen 29,- €.

Unsere Online-Kurse können aus formellen Gründen nicht über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit abgerechnet werden.

Wo kann ich mich anmelden?

Jetzt buchen

Wie ist der Ablauf nach meiner Anmeldung?  

Dieser standardisierte, vielfach am Tag stattfindende Ablauf ermöglicht eine schnellstmögliche Bearbeitung Ihrer Corona Tester-Ausbildung:

  1. Zur Schulung per Anmeldeformular anmelden und Rechnung nach Erhalt bezahlen
  2. Nachweis der Zahlung per Mail an info@sanitaetsschulenord.de senden
  3. Zugangsdaten zu unserer E-Learning-Plattform kommen per Mail automatisch ohne Ihre Nachfrage schnellstmöglich werktags innerhalb von 1 bis max. 48 Stunden
  4. Nach Abschluss der Schulung eine „Fertigmeldungs-Mail“ an info@sanitaetsschulenord.de senden
  5. Sie erhalten Ihr Zertifikat innerhalb von drei Werktagen nach Kursende per E-Mail

Bitte planen Sie entsprechend diese o.g. Zeit ein.

ACHTUNG!

Aufgrund der Vielzahl an Buchungen dauert derzeit die Beantwortung Ihrer persönlichen E-Mail-Nachfragen meistens länger als der o.g. Gesamtablauf. Wir sind ein kleines Unternehmen, daher lässt sich dieser Prozess-Weg der Bearbeitung durch weitere Nachfragen nicht beschleunigen. Alle Fragen, die wir beantworten können, sind in dieser Information bereits enthalten.

Information bei Zugriffsproblemen auf die Schulung

Unsere Online-Schulungen liegen bei einem externen Dienstleister. Es finden seitens dieses Anbieters regelmäßig unangekündigte oder sehr kurzfristige mehrstündige „Updates“ statt, welche die Deaktivierung der Zugriffsmöglichkeit zu der Onlineschulung zur Folge haben. In einigen Fällen sind einzelne Videos oder Module unserer Lehrgänge durch Formverschiebungen des letzten Updates danach nicht mehr aufrufbar. Diese jederzeit möglichen zeitlichen Ausfälle gelten als vereinbart und werden unsererseits für Sie kostenfrei zeitlich nachgeholt. Sie stellen keinen grundsätzlichen Mangel dar.

Sofern Sie sich grundsätzlich nicht mehr einloggen können, ist vermutlich Ihre gebuchte und mit uns für Ihre Schulung vereinbarte Nutzungszeit abgelaufen, die jedoch durch Zubuchung eines Verlängerungszeitraumes jederzeit verlängert werden kann. Hierzu reicht eine einfache E-Mail an uns.

Hier sehen Sie unsere Schulungen im kurzen Infotainmentfilm.

Alle Informationen zum Download als PDF-Datei finden Sie hier: