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Lehrgangsinhalte
Grundzüge des Brandschutzes
- Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
- häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z.B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
- betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf
spezielle Produktionsabläufe
Betriebliche Brandschutzorganisation
- Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096:2014-05
„Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“ - Alarmierungswege und -mittel
- betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
- Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
- Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkennzeichnung“
Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Brandklassen A, B, C, D und F
- Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
- geeignete Feuerlöscheinrichtungen
- Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen
Feuerlöscheinrichtungen - Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und
Wandhydranten
Gefahren durch Brände
- Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z.B. durch Kohlenmonoxid)
- thermische Gefährdungen (z.B. Wärmestrahlung)
- mechanische Gefährdungen (z.B. durch herumfliegende Teile)
- besondere betriebliche Risiken (z.B. Metallbrände, Fettbrände oder
hohe Brandlasten)
Verhalten im Brandfall
- Alarmierung
- Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
- Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
- ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z.B. Ansprechpersonen für die Feuerwehr)
- Löschen von brennenden Personen
Praxis
- Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von
Feuerlöscheinrichtungen - Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
- realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Simulationsgeräte
und –anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen - Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
erfahren - betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
- Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
Praxis aus dem Einsatzdienst
Brandschutz ohne Panikmache

„Im Ernstfall zählt keine Theorie, sondern die Entschlossenheit. Wer noch nie einen Feuerlöscher entsichert hat, zögert, wenn es brennt. Wir bringen deinen Mitarbeitern auf Augenhöhe bei, wie Rauchgase wirken, wie man Ruhe bewahrt und einen Entstehungsbrand sicher löscht – praxisnah, ohne erhobenen Zeigefinger und direkt bezogen auf die Gegebenheiten in deinem Betrieb.”
Pascal Gilgenberger
Gruppenführer der Feuerwehr, Fachdozent für Brandschutz




Häufige Fragen
- Wie viele Brandschutzhelfer muss ein Betrieb nach ASR A2.2 und DGUV ausbilden?
- Ist die Schulung offiziell anerkannt und erfüllt sie die DGUV Information 205-023?
- Wie läuft die praktische Löschübung auf unserem Betriebsgelände ab?
- Welche Voraussetzungen müssen wir für eine Inhouse-Schulung vor Ort bereitstellen?
- Wie lange dauert der Brandschutzhelfer-Kurs?
- Wie oft muss die Brandschutzhelfer-Ausbildung aufgefrischt werden?
- Erhalten die Teilnehmer und das Unternehmen ein Zertifikat?
- Ersetzt die Brandschutzhelfer-Ausbildung die jährliche Brandschutzunterweisung der Belegschaft?
Gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) müssen in Unternehmen mit normaler Brandgefährdung mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein.
Bei Betrieben mit erhöhter Brandgefährdung (z. B. Gastronomie, Holz- oder Kunststoffverarbeitung, Labore) oder im Schichtbetrieb, bei Krankheit und Urlaub muss der Anteil entsprechend höher kalkuliert werden, um den Arbeitsschutz lückenlos sicherzustellen.
Ja, unsere Ausbildung entspricht zu 100 % den bundesweit gültigen Vorgaben der DGUV Information 205-023 sowie der ASR A2.2 und wird von allen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen anerkannt.
Sowohl der theoretische Teil als auch die praktische Löschübung decken alle rechtlichen und fachlichen Anforderungen für den Nachweis gegenüber Arbeitsschutzbehörden ab.
Für die Löschübung bringen wir einen modernen, gasbetriebenen Brandsimulator sowie Übungsfeuerlöscher mit, sodass jeder Teilnehmer selbst einen echten Brandherd löscht.
Das System arbeitet vollständig ruß- und rückstandsfrei mit Propangas und Wasser/Schaum-Übungslöschern. Dein Firmengelände nimmt keinen Schaden und es entsteht keine Umweltbelastung.
Wir benötigen lediglich einen Besprechungs- oder Schulungsraum mit Sitzplätzen für den Theorieteil sowie eine Freifläche im Außenbereich von ca. 25 bis 30 m² (z. B. Parkplatz, Innenhof oder Ladezone).
Die gesamte Technik (Brandsimulator, Gasversorgung, Übungslöscher, Schutzkleidung und Präsentationstechnik) stellen unsere Dozenten komplett bereit.
Die Ausbildung umfasst ca. 4 bis 5 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und dauert je nach Teilnehmeranzahl inklusive Theorie, Praxis-Löschübung und Fragerunde rund 3 bis 4 Stunden.
Durch das kompakte Halbtags-Format halten wir den Arbeitsausfall in deinem Betrieb so gering wie möglich. Bei Bedarf können an einem Tag zwei Gruppen nacheinander geschult werden.
Die Berufsgenossenschaften und die DGUV empfehlen eine regelmäßige Auffrischung der Brandschutzhelfer-Schulung im Abstand von 3 Jahren.
Erfolgen wesentliche betriebliche Änderungen (z. B. Umzug, bauliche Erweiterungen, neue Gefahrstoffe oder eine geänderte Brandschutzordnung), sollte die Schulung bereits früher wiederholt werden.
Ja, nach erfolgreichem Abschluss stellen wir für jeden Teilnehmenden eine personalisierte Teilnahmebescheinigung gemäß DGUV Information 205-023 aus.
Zusätzlich erhält dein Unternehmen eine Gesamtdokumentation für die betrieblichen Arbeitsschutzakten, um die Unterweisung bei einer Begehung durch die Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht lückenlos nachzuweisen.
Nein, die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ersetzt nicht die jährliche Brandschutzunterweisung nach § 12 ArbSchG, sondern ist eine eigenständige Fachqualifikation für mindestens 5 % der Belegschaft.
Die allgemeine Brandschutzunterweisung muss jährlich für alle Mitarbeiter durch den Arbeitgeber oder den bestellten Brandschutzbeauftragten deines Unternehmens erfolgen (Fluchtwege, betriebliche Brandschutzordnung). Unsere Ausbildung nach DGUV Information 205-023 qualifiziert ausgewählte Beschäftigte gezielt für die aktive Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden und die geordnete Evakuierung – inklusive praktischer Übung am Feuerlöscher.
Verwandte & weiterführende
Lehrgänge
Betriebssanitäter – Grundausbildung
Präsenzlehrgang
04.01.2027 - 12.01.2027
Nächster Termin
8
Plätze frei
Sicherheitsbeauftragter
E-Learning
Jederzeit
Nächster Termin
∞Plätze frei

