Dauer: 2 Tage/ 16 UE (Unterrichtseinheiten à 45 min)
Preis: 299,- €
Lehrinhalte:
- Spezielle und vertiefte Kenntnisse über kinderbezogene Notfälle und Kinderkrankheiten sowie strukturelle Besonderheiten der Tätigkeit als EH-Ausbilder in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
Dauer
Preis
2 Tage/ 16 UE (Unterrichtseinheiten à 45 min)
299,- €
Lerninhalte
- Spezielle und vertiefte Kenntnisse über kinderbezogene Notfälle und Kinderkrankheiten sowie strukturelle Besonderheiten der Tätigkeit als EH-Ausbilder in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
-Fortbildung in Präsenz-
Fortbildung zum Erste-Hilfe-Ausbilder in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
(DGUV-legitimiert und FeV-anerkannt)
Der Ausbilder für Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder ist ein weiterqualifizierter Erste-Hilfe-Ausbilder („Lehrkraft Erste Hilfe“ gem. DGUV-G 304-001 und §68 FeV). Über die Vermittlung grundlegender lebensrettender Maßnahmen hinaus vermittelt er darauf aufbauende spezielle Hilfeleistungen für Kinder sowie Strategien zur Bewältigung von kinderbezogenen Notfallsituationen.
Diese praxisnahe Fortbildung umfasst 16 UE (Unterrichtseinheiten à 45 min) medizinischen Inhalts.
Welchen Nutzen habe ich?
- Weiterqualifikation zum Erste-Hilfe-Ausbilder in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
- Anrechnung von 8 UE medizinischen Inhalts zur Aufrechterhaltung der Qualifikation als Erste-Hilfe-Ausbilder
Wer gehört zur Zielgruppe des Kurses?
- Erste-Hilfe-Ausbilder, die ihre Qualifikation erweitern möchten
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Die mind. Voraussetzungen, um an dieser Lehrgangsform teilzunehmen, ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie die Ausbildung zum Erste-Hilfe-Ausbilder erfolgreich absolviert haben. Wir kontrollieren diese Voraussetzung nicht. Sie müssen selbst darauf achten, dass Ihre Anerkennung nach 3 Jahren automatisch abläuft und Sie nicht mehr ausbilden dürfen. Erst nach Vollendung der 16 UE umfassenden Fortbildung binnen der 3-Jahresfrist wird die DGUV Ihre Zulassung verlängern.
Ist der Kurs anerkannt?
Ja, der Kurs ist durch die zuständigen Behörden von der DGUV unter Kennziffer 8.0009 gem. DGUV 304-001 anerkannt.
Wo kann ich teilnehmen?
Der Unterricht wird i.d.R. in unserem Schulungs-www.Hotel-Holsteinische-Schweiz.de direkt an der Diekseepromenade in 23714 Bad Malente vermittelt.
Sofern Sie für diesen Kurs eine Unterkunft benötigen, können Sie entweder direkt im Schulungshotel hier ein Zimmer verbindlich buchen oder wenn das Schulungshotel belegt ist bzw. Sie eine andere Unterkunft wünschen, sich hier über andere Unterkünfte im Umland informieren.
Gern dürfen Sie die Unterkunft auch für Ihren Partner oder Ihre Familie mit buchen.
Wann erhalte ich mein Zertifikat?
Sie erhalten Ihr Zertifikat innerhalb von drei Werktagen nach Kursende per E-Mail.
Wie kann ich mich anmelden?
Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung das Online-Anmeldeformular und senden uns ggf. erforderliche Anlagen per Mail an info@sanitaetsschulenord.de zu.
Wussten Sie schon?
- Um Ihre DGUV-Legitimierung bzw. FeV-Anerkennung als Erste-Hilfe-Ausbilder aufrecht zu erhalten, müssen Sie innerhalb von 3 Jahren nach Anerkennungsbeginn den Nachweis einer 16 UE umfassenden Fortbildung erbringen.
- Sofern Ihre Anerkennung als Erste-Hilfe-Ausbilder nach 3 Jahren auch nur einen Tag abgelaufen ist, benötigen Sie diesen 32 UE umfassenden Kurs als Wiedereinstieg. Die bisherige Regelung 2 x 16 UE reguläre Fortbildung zu absolvieren, entfällt seit dem 01.07.2022.
Kann ich mich schon vor der Ausbildung einlesen?
Für die Kursteilnehmer haben wir das Erste-Hilfe-Handbuch erstellt, das in hervorragender Weise das gesamte Wissen des Bereichs Erste Hilfe noch einmal gut strukturiert aufbereitet und auch jederzeit nach der Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs griffbereit stehen sollte. Die Inhalte entsprechen der DGUV-Information „Handbuch zur Ersten Hilfe“.
Weitere Aus- und Fortbildungen aus dem Erste-Hilfe-Segment:
Ausbildung zum Sehtester
Die Ausbildung zum Sehtester ist eine 4 UE (Unterrichtseinheiten à 45 min) umfassende Schulung, bei der eine beliebige Person zum Sehtester geschult wird. Nach erfolgter Anerkennung durch die entsprechende(n) Behörde(n) dürfen die Absolventen einer solchen Schulung amtlich anerkannte Sehtests abnehmen.
Aufbaulehrgang zum Ausbilder für Betriebssanitäter gem. BG
Durch einen zusätzlichen 24 UE umfassenden Lehrgang können Sie sich zum Ausbilder für Betriebssanitäter gem. DGUV 304-001 ausbilden lassen. Als Voraussetzung ist hierfür eine rettungs- bzw. mindestens betriebssanitätsdienstliche Ausbildung gem. DGUV 304-001 notwendig (ebenfalls in unserem Hause absolvierbar).
Neue Ausbildung: Gründen einer Erste-Hilfe Schule
Die Ausbildung Gründen einer Erste-Hilfe-Schule richtet sich an alle Personen, die mit dem Gedanken spielen, eine Erste-Hilfe-Schule oder Filiale gem. § 68 FeV/ DGUV zu gründen und sich grundlegend über alle Voraussetzungen, Rechtsvorschriften und weitere Aspekte, die im Zusammenhang mit einer Selbstständigkeit im Rahmen einer Erste-Hilfe-Schule stehen, informieren möchten.
Hier sehen Sie unsere Schulungen im kurzen Infotainmentfilm.