AUSBILDUNG zum Erste-Hilfe Ausbilder
FÜR PERSONEN MIT ABGESCHLOSSENEM PÄDAGOGISCHEN ODER MEDIZINISCHEN STUDIUM
Anerkannter Ausbilder für Erste-Hilfe gem. Berufsgenossenschaft (VBG) & Fahrerlaubnis-Behörden (FeV)
- Ausbilder bzw. Ausbilderin für Erste-Hilfe
- Fortbildungen für EH Ausbilder/ Ausbilderinnen
- Sehtester/ Sehtesterin
- Aufbaulehrgang zum Ausbilder/ zur Ausbilderin für Betriebssanitäter
Dauer: 2 Tage
Preis: auf Anfrage
Lehrinhalte:
- Notwendigkeit der Erste-Hilfe-Breitenausbildung
- Grundlagen zur allgemeinen Didaktik und Fachdidaktik (Zielgruppenanalyse, Auswahl der Inhalte, lernzielorientiertes Arbeiten)
- Methodik des Unterrichtens (Ausbildungsmethoden, Ausbildungsverhalten, Visualisierung und Präsentation), abgestimmt auf die Erste-Hilfe-Ausbildung
- Ggf. einüben durch Rollenspiele und Unterrichtsbeispiele, abgestimmt auf die Erste-Hilfe-Ausbildung
- Durchführung von Lernzielkontrollen, abgestimmt auf die Erste-Hilfe-Ausbildung
Dauer
Preis
56 Stunden
auf Anfrage
Lehrinhalte
- Notwendigkeit der Erste-Hilfe-Breitenausbildung
- Grundlagen zur allgemeinen Didaktik und Fachdidaktik (Zielgruppenanalyse, Auswahl der Inhalte, lernzielorientiertes Arbeiten)
- Methodik des Unterrichtens (Ausbildungsmethoden, Ausbildungsverhalten, Visualisierung und Präsentation), abgestimmt auf die Erste-Hilfe-Ausbildung
- Ggf. einüben durch Rollenspiele und Unterrichtsbeispiele, abgestimmt auf die Erste-Hilfe-Ausbildung
- Durchführung von Lernzielkontrollen, abgestimmt auf die Erste-Hilfe-Ausbildung
Termine
Um als Lehrer, Arzt o.Ä. auch Erste Hilfe Kurse ausbilden zu dürfen, kann ein abgeschlossenes pädagogisches oder medizinisches Studium zum Teil auf die pädagogische Qualifikation angerechnet werden. Der Ausbildungsumfang reduziert sich somit von 56 Std. auf nur noch 16 Unterrichtseinheiten, in denen eine lehrprogrammbezogene Einweisung vermittelt wird. Es schließt sich eine Praxisphase unter Betreuung erfahrener Lehrkräfte an, die auch in unserem Haus geleistet werden kann und im Preis enthalten ist.
Das Ziel
Diese Ausbildung berechtigt fachlich zur Durchführung von Erste-Hilfe-Lehrgängen mit dem VBG-, Behörden anerkannten und (nur bei uns) zertifizierten Abschluss „Erste Hilfe- Ausbilder“, um z.B. Schüler und Kollegen auszubilden.
Hierbei handelt es sich um einen Lehrgang, der am letzten Tag mit einer VBG-anerkannten praktischen Prüfung (Lehrprobe) endet.
Die Voraussetzungen, um an dieser Lehrgangsform teilzunehmen, sind eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, daß Sie an einem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 UE) sowie an einem Sanitätslehrgang (48 Std.) teilgenommen haben.
Die in diesem Ausbildungsgang erworbene Lehrberechtigung wird bei einer späteren Lehrrettungsassistentenausbildung mit 56 Stunden angerechnet.
Dieser Lehrgang ist nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG) anerkannt.
Die Teilnahme an diesem Lehrgang ist in allen Bundesländern u.a. die gesetzliche und fachliche Voraussetzung, um „Erste-Hilfe“ in Eigenregie (nach eigener zeitlicher und örtlicher Planung) (beachte bei Interesse auch Prospekt Franchise-Nehmer der Sanitätsschule Nord) durchführen zu können.
Bei uns: Alle wichtigen Infos zum Thema „Anerkennung gem. § 68 FeV/ gem. DGUV-G 304-001 bei Existenzgründungen sind im Lehrgang inklusive – andere Schulen rechnen dies mit z. B. 400,- € extra ab.
Hier sehen Sie unsere Schulungen im kurzen Infotainmentfilm.
Fortbildung
Ein 16 Stunden umfassender Fortbildungslehrgang für Erste Hilfe Ausbilder bzw. Erste Hilfe Ausbilderinnen alle 3 Jahre berechtigt Sie dazu, die Ausbildungsqualifikation verlängern zu lassen. Diese „Ausbilder EH“-Fortbildung ist nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG) anerkannt.
Ausbildung zum Sehtester/ zur Sehtesterin
Die Ausbildung zum Sehtester bzw. zur Sehtesterin ist eine eintägige Schulung, bei der eine beliebige Person innerhalb eines Tages zum Sehtester geschult wird. Nach erfolgter Anerkennung durch die entsprechende(n) Behörde(n) dürfen die Absolventen einer solchen Schulung amtlich anerkannte Sehtests abnehmen.
Nach der Ausbildung:
Nach der Ausbildung:
Sie benötigen nach erfolgreicher Absolvierung des Lehrganges eine Anerkennung von der für Sie zuständigen obersten Landesbehörde (oder von der dafür zuständigen Stelle, i. d .R. Straßenverkehrsamt). Diese Anerkennung ist bei Vorhandensein aller Voraussetzungen in allen Bundesländern kein Problem. Sie werden im Lehrgang umfassend darüber informiert.
Aufbaulehrgang zum Ausbilder bzw. zur Ausbilderin für Betriebssanitäter gem. VBG
Neu: Durch einen zusätzlichen 16 Std. umfassenden Lehrgang können Sie sich zum Ausbilder für Betriebssanitäter gem. DGUV 304-002 ausbilden lassen. Als Voraussetzung ist hierfür eine rettungs- bzw. mindestens betriebssanitätsdienstliche Ausbildung gem. DGUV 304-002 notwendig (ebenfalls in unserem Hause absolvierbar).
Unterkünfte der Sanitätsschule Nord
Es stehen Ihnen bei uns zwei verschiedene schuleigene Unterkünfte unterschiedlicher Kategorien zur Verfügung. Gerne dürfen Sie die Unterkünfte auch für Ihren Partner oder Ihre Familie mit buchen.
Für eine Anmeldung können Sie hier ein Anmeldeformular ausdrucken und uns ausgefüllt sowie unterschrieben per Email zurück senden.