Sterilisationsassistent

Dauer 120 Stunden

Preis 1250,00 €

Lerninhalte

  • Einführung
  • Praxisrelevante rechtliche Rahmenbedingungen
  • Grundlagen der Mikrobiologie
  • Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit
  • Hygiene in den Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • Grundlagen der Dekontamination von Medizinprodukten
  • Instrumentenkunde
  • Verpackung und Kennzeichnung
  • Grundlagen der Sterilisation
  • Qualitätsmanagement, Validierung und Dokumentation
  • Zusammenarbeit mit anderen Leistungsbereichen
  • Medizinproduktekreislauf
  • Schriftliche, praktische und mündliche Prüfung

Dauer

Preis

120 Stunden

1250,00 €

Lerninhalte

  • Einführung
  • Praxisrelevante rechtliche Rahmenbedingungen
  • Grundlagen der Mikrobiologie
  • Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit
  • Hygiene in den Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • Grundlagen der Dekontamination von Medizinprodukten
  • Instrumentenkunde
  • Verpackung und Kennzeichnung
  • Grundlagen der Sterilisation
  • Qualitätsmanagement, Validierung und Dokumentation
  • Zusammenarbeit mit anderen Leistungsbereichen
  • Medizinproduktekreislauf
  • Schriftliche, praktische und mündliche Prüfung

Termine

Termine für 2022 werden im Dezember 2021 veröffentlicht.

FACHKUNDE I „Technischer Sterilisationsassistent/in“ 

Die Sterilisationsassistent/in-Ausbildung befähigt zur Medizinprodukteaufbereitung und ist für alle Mitarbeiter erforderlich, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind. Gemäß § 5 des Medizinproduktegesetzes (MPG) und § 8 Abs. 4 der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) darf zur Aufbereitung der Medizinprodukte nur besonders geschultes Personal eingesetzt werden.

Der Fachkundelehrgang I (FK I) umfasst 120 Unterrichtstunden, die in 3 aufeinander folgende Wochen zum Erwerb der Tätigkeitsbezeichnung „Technischer Sterilisationsassistent“ geschult werden und ein anschließendes Praktikum voraussetzen. Die Inhalte unseres Lehrgangs sind Anlehnung an die DGSV E.V. Empfehlungen gewählt.

Bei der Aufbereitung von kritischen Medizinprodukten (in erster Linie „invasiver Einsatzort“), empfiehlt der Gesetzgeber, das Personal mit einem entsprechenden Fachkundelehrgang I auszustatten, um diese Medizinprodukte für den Einsatz freizugeben. Bei der Aufbereitung von Medizinprodukten sind ein hoher Wissensstand und eine dementsprechende Ausbildung des Personals in der Aufbereitung erforderlich.

Erfordernis und Inhalte der Ausbildung

In der Anlage 6 der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ werden folgende Anforderungen an die Sachkenntnis des mit der Aufbereitung betrauten Personals in Aufbereitungseinheiten gemäß der Kategorien A und B (s. Anlage 5) genannt:

Die Sachkenntnis für die Aufbereitung von Medizinprodukten (§ 4 Absatz 3 MPBetreibV) umfasst folgende Inhalte:

  • Instrumentenkunde (ggf. fachgruppen- spezifisch)
  • Kenntnisse in Hygiene/Mikrobiologie (einschließlich Übertragungswege)
  • Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten gemäß der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arznei- mittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“

Schwerpunkte der Aufbereitung:

  • sachgerechtes Vorbereiten (Vorbe- handeln, Sammeln, Vorreinigen, Zerlegen)
  • Reinigung, Desinfektion, Spülung und Trocknung
  • Prüfung auf Sauberkeit und Unversehrtheit, Pflege und Instandsetzung Funktionsprüfung Kennzeichnung
  • Verpackung und Sterilisation dokumentierte Freigabe der Medizinprodukte zur Anwendung / Lagerung
  • Räumliche und organisatorische Aspekte der Aufbereitung
  • Erstellen von Verfahrens- und Arbeitsanweisungen zur Aufbereitung
  • Rechtskunde (MPG, MPBetreibV, BioStoffV)

Ablauf der Ausbildung

Zuerst wird der theoretische Kurs in unserem Hause besucht, in dem allen relevanten Themen in Anlehnung an die DGSV E.V. Inhalte in 120 Stunden vermittelt werden. Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab.

Nach erfolgreichem Abschluss des 3-wöchigen theoretischen Lehrgangs muss ein praktischer Teil absolviert werden, der in einer AEMP/ ZSVA („Aufbereitungseinheit für Mediziniprodukte“/ „Zentrale Sterilgutversorgungsabteilung“) durchgeführt wird und 230 Stunden je 60 Minuten umfasst. So haben Sie Gelegenheit erlerntes Wissen in der Praxis zu vertiefen.

Nach Einreichen Ihres Praktikumsnachweises stellen wir Ihnen Ihr Zertifikat zum FACHKUNDE I „Technischer Sterilisationsassistent/in“ aus, um die Sachkenntnis gemäß §4 Abs. 3 MPBetreibV nachzuweisen.

Für eine Anmeldung können Sie hier ein Anmeldeformular ausdrucken und uns ausgefüllt sowie unterschrieben per Email zurück senden.