Ausbildung zum Erste-Hilfe Lehrer bzw. zum Erste-Hilfe Ausbilder

- anerkannter Ausbilder für Erste-Hilfe und LSM gem. Berufsgenossenschaft (BG) & Fahrerlaubnis-Behörden (FeV)

- Ausbilder bzw. Ausbilderin für Erste-Hilfe und LSM

- Fortbildungen für EH Ausbilder/ Ausbilderinnen

- Sehtester/ Sehtesterin

- Aufbaulehrgang zum Ausbilder/ zur Ausbilderin für Betriebssanitäter

Diese 55 Std. umfassende Ausbildung (6 Tage) zum Erste Hilfe Ausbilder berechtigt fachlich zur Durchführung von Erste-Hilfe-Lehrgängen sowie lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort.

Folgende Lehrinhalte werden in der Schulung zum EH-Ausbilder vermittelt:

- Notwendigkeit der Erste-Hilfe-Breitenausbildung

- Pädagogik

- Methodik und Didaktik

- Medieneinsatz und Unterrichtsformen

Bei dieser Schulung zum Erste Hilfe Ausbilder handelt es sich um einen Lehrgang, der mit einer staatlich- und BG- anerkannten praktischen Prüfung (Lehrprobe) endet und ist sowohl von der BG (gem. BGG 948) als auch durch die Behörden (gem. FeV § 68) anerkannt.

Die mind. Voraussetzungen, um an dieser Lehrgangsform teilzunehmen, sind eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie an einem Erste-Hilfe-Lehrgang (8 Dst.) teilgenommen haben und die Vorlage eines hausärztlichen Gesundheitszeugnisses.

Teilnehmer, die später sowohl Ausbilder für EH als auch LSM werden wollen oder eine Anerkennung durch die Berufsgenossenschaft anstreben, benötigen zusätzlich einen Sanitätslehrgang (32 Dst.).

Sämtliche Eingangsvoraussetzungen dürfen zu Beginn des EH-Ausbilder-Lehrganges nicht älter als fünf Monate sein.

Die in diesem Ausbildungsgang erworbene Lehrberechtigung wird bei einer späteren Lehrrettungsassistentenausbildung mit 55 Stunden angerechnet.

Die Teilnahme an dieser Schulung zum Erste-Hilfe-Lehrer ist in allen Bundesländern u.a. die gesetzliche und fachliche Voraussetzung, um „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ oder „Erste-Hilfe“ in Eigenregie (nach eigener zeitlicher und örtlicher Planung) durchführen zu können (beachten sie bei Interesse auch den Prospekt "Franchise-Nehmer" der Sanitätsschule Nord).

Achtung: Einige dieser Lehrgänge finden auch auf Mallorca statt!

Die Ausbildung zum Ausbilder für Erste Hilfe kann durch das Arbeitsamt bzw. die Agentur für Arbeit mit dem Bildungsgutschein gefördert werden, da sowohl unsere Schule als auch die Ausbildung zertifiziert sind. Entsprechende Zertifikate können Sie hier ersehen sowie ausdrucken.

Fortbildung

Ein 16 Stunden umfassender Fortbildungslehrgang für Erste Hilfe Ausbilder bzw. Erste Hilfe Ausbilderinnen alle 3 Jahre berechtigt Sie dazu, die Ausbildungsqualifikation verlängern zu lassen. Diese „Ausbilder EH“-Fortbildung ist nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG) anerkannt.

Ausbildung zum Sehtester/ zur Sehtesterin

Die Ausbildung zum Sehtester bzw. zur Sehtesterin ist eine eintägige Schulung, bei der eine beliebige Person innerhalb eines Tages zum Sehtester geschult wird. Nach erfolgter Anerkennung durch die entsprechende(n) Behörde(n) dürfen die Absolventen einer solchen Schulung amtlich anerkannte Sehtests abnehmen.

Nach der Ausbildung:

Sie benötigen nach erfolgreicher Absolvierung des Lehrganges eine Anerkennung von der für Sie zuständigen obersten Landesbehörde (oder von der dafür zuständigen Stelle, i. d .R. Straßenverkehrsamt). Diese Anerkennung ist bei Vorhandensein aller Voraussetzungen in allen Bundesländern kein Problem. Sie werden im Lehrgang umfassend darüber informiert.

Aufbaulehrgang zum Ausbilder bzw. zur Ausbilderin für Betriebssanitäter gem. BG

Neu: Durch einen zusätzlichen 16 Std. umfassenden Lehrgang können Sie sich zum Ausbilder für Betriebssanitäter gem. BGG 949 ausbilden lassen! Als Voraussetzung ist hierfür eine rettungs- bzw. mindestens betriebssanitätsdienstliche Ausbildung gem. BGG 949 notwendig (ebenfalls in unserem Hause absolvierbar).

Genauere Info’s zum Thema „Berufsgenossenschaft“ finden Sie übrigens unter www.bg-qseh.de.

Termine für diese Veranstaltung

Datum Standardpreis Anmeldung
04.–09.06.2012 439,00 € Jetzt anmelden
23.–28.07.2012 439,00 € Jetzt anmelden
16.–21.09.2012 439,00 € Jetzt anmelden
08.–13.10.2012 439,00 € Jetzt anmelden
19.–24.11.2012 439,00 € Jetzt anmelden

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VIDEO : Fort- und Weiterbildungen

Förderungsmöglichkeiten

Grundsätzlich bestehen verschiedene Optionen zur Förderung/ Finanzierung Ihrer Ausbildung:

     - Arbeitsagentur/ Arbeitsgemeinschaft via
       Bildungsgutschein (wir sind AZWV-
       zertifiziert!)

    - Berufsförderungsdienst der Bundeswehr für
      (ehemalige) Zeitsoldaten

    - Begabtenförderung

    - Ratenzahlung über unsere Hausbank

    - „kfw-Förderbank“ mithilfe des
      Bildungskredites

    - Bildungsprämie

Ebenso sind viele unserer Schulungen für den Bildungsurlaub anerkannt.

Nähere Online-Informationen zu allen Angeboten finden Sie hier.

Die Bewilligung einer der genannten Förderungen hängt natürlich von Ihrer Person und den dazu individuellen Voraussetzungen ab. Am besten wenden Sie sich in einem persönlichen Gespräch an einen Mitarbeiter der zuständigen Stelle.

Gerne beraten wir Sie vorab zu den möglichen Förderungen für Ihre gewünschte Ausbildung!

Anmeldeformulare der Sanitätsschule Nord
Die Sanitätsschule Nord ist zertifiziert nach AZWV
AZWV-zertifizierter Bildungsträger gem. § 87 SGB III | staatlich anerkannte Lehranstalt für Rettungsassistenten und Rettungsassistentinnen | staatlich geeignete Stelle zur Durchführung von Ausbilderschulungen | staatliche Anerkennung für BAföG und Bildungsurlaub | BG-Ermächtigung als Stelle für die Aus- und Fortbildung in der Ersten-Hilfe gem. BGG 948 sowie Multiplikatorenschulungen (Erste-Hilfe-Ausbilder-Schulungen)

Copyright 1992 - 2011 Sanitätsschule Nord. Alle Rechte an Namen, Warenzeichen und Logos sind im exklusiven Besitz der Sanitätsschule Nord.
Sollten Sie Interesse an einem Bild haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Ver.: 1.2 / 19.12.2011