Dieser Kurs steht auch als Blended Learning zur Verfügung, nähere Infos finden Sie hier.

Ärzte, Pädagogen sowie Ausbilder, deren Anerkennung bereits abgelaufen ist, können mit dieser verkürzten Ausbildung Multiplikator werden.

Erste Hilfe Ausbilder / Multiplikator

( sowie Ausbilder für Betriebssanitäter Teil 1)

DGUV-legitimiert, FeV-anerkannt und (nur bei uns) zertifiziert!

Neu: Dieser Kurs steht ab Ende August 2022 auch als E-Learning-Kurs online zur Verfügung, nähere Infos zu diesem Online-Weg finden Sie hier.

Auch neu: Ärzte, Pädagogen sowie Ausbilder, deren Anerkennung bereits abgelaufen ist können mit dieser verkürzten Ausbildung Multiplikator werden.

Dauer: 7 Tage/ 56 UE (Unterrichtseinheiten à 45min)

Preis: 690,- €

Lehrinhalte:

  • Notwendigkeit der Erste-Hilfe-Breitenausbildung
  • Pädagogik
  • Methodik und Didaktik
  • Medieneinsatz und Unterrichtsformen

Dauer

Preis

7 Tage/ 56 UE (Unterrichtseinheiten à 45min)

690,- €

Lehrinhalte

  • Notwendigkeit der Erste-Hilfe-Breitenausbildung
  • Pädagogik
  • Methodik und Didaktik
  • Medieneinsatz und Unterrichtsformen

-Ausbildung in Präsenz-

Erste-Hilfe-Ausbilder 

(zertifiziert, DGUV-legitimiert/ FeV-anerkannt)

Der Ausbilder für Erste Hilfe übernimmt die Wissensvermittlung über die Themengebiete der Ersten Hilfe für Freizeit und Beruf. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den praktischen Übungen und Fallbeispielen. Durch die Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Erste-Hilfe-Ausbildung durch den Ausbilder können die Teilnehmer im Notfall kompetent reagieren und so Menschenleben retten.

Um diese Schulungsaufgabe zu übernehmen, ist die Teilnahme an diesem Kurs zum Erste-Hilfe-Lehrer in allen Bundesländern u.a. die gesetzliche und fachliche Voraussetzung, um „Erste-Hilfe“ in Eigenregie (nach eigener zeitlicher und örtlicher Planung) vermitteln zu dürfen.

Welchen Nutzen habe ich?

  • bessere Bewerbungs- und Einsatzchancen am Arbeitsmarkt
  • neue Einsatzmöglichkeiten als Erste-Hilfe-Ausbilder
  • fundiertes Wissen
  • bessere Einkommensmöglichkeiten

Wer gehört zur Zielgruppe des Kurses?

Interessenten, die in die Ausbildung der Ersten Hilfe eingesetzt werden möchten und auf diese verantwortungsvolle Aufgabe optimal vorbereitet sein wollen, sind die Zielgruppe dieses Lehrgangs.

Wie läuft der Kurs ab?

Bei dieser Schulung zum Erste-Hilfe-Ausbilder handelt es sich um einen Lehrgang, der mit einer staatlich- und DGUV-legitimierten praktischen Prüfung (Lehrprobe) endet und ist sowohl von der DGUV (gem. DGUV-G 304-001) als auch durch die Behörden (gem. FeV § 68) anerkannt. Behördlich ist diese Kursform entweder in Präsenz oder per Teil-E-Learning zulässig.

Nach der Ausbildung:

Sie benötigen nach erfolgreicher Absolvierung des Lehrganges eine Anerkennung, von der für Sie zuständigen Behörde (i.d.R.: Straßenverkehrsamt oder DGUV). Sie werden im Lehrgang umfassend über dieses Thema informiert.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Die mind. Voraussetzungen, um an dieser Lehrgangsform teilzunehmen, sind eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie an einem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Std./UE) sowie einem Sanitätslehrgang (48 Std./UE) teilgenommen haben.

Folgende Qualifikationen werden als medizinisch-fachliche Qualifikation (mind. 48 UE) anerkannt und benötigen diese Voraussetzung nicht:

  • Arzt (Human-/Zahnmediziner); keine Veterinärmediziner
  • Krankenschwester/ Krankenpfleger bzw. Gesundheits-/ Krankenschwester bzw. -pfleger
  • Kinderkrankenschwester/ Kinderkrankenpfleger
  • Intensivkrankenschwester
  • Arzthelfer
  • med. Fachangestellter
  • Rettungshelfer, -diensthelfer, -assistent, -sanitäter
  • Notfallsanitäter
  • Betriebssanitäter
  • Physiotherapeuten nach Phys. Th-APrV (muss aus Nachweis ersichtlich sein!)
  • Masseure / med. Bademeister nach MB-APrV (muss aus Nachweis ersichtlich sein!)
  • OTA / ATA (Operationstechnischer und Anästhesietechnischer Assistent)
  • Pflegefachfrau/ Pflegefachmann
  • Altenpfleger (mit einem Ausbildungsabschluss nach dem 01.01.2020; vor dem 01.01.2020 nur mit Nachweis von mind. 48 UE notfallmedizinischer Einheiten innerhalb der Ausbildung)

Folgende Qualifikationen werden nicht als medizinisch-fachliche Qualifikation anerkannt und benötigen die o.g. Voraussetzung: MTA, Zahnarzthelfer, Ergotherapeut, Krankenpflegehelfer, Heilpraktiker, Veterinärmediziner, Altenpfleger (mit einem Ausbildungsabschluss vor dem 01.01.2020 ohne Nachweis von mind. 48 UE notfallmedizinischer Einheiten innerhalb der Ausbildung)

Sind vorherige Ausbildungen anrechenbar?

Da es sich bei diesem Kurs um eine rein „pädagogisch-methodisch-didaktische“ Ausbildung handelt, sind rein medizinische Vorkenntnisse oder Berufsausbildungen (z.B. Notfallsanitäter, Gesundheitspfleger) auf diese Kursform gem. der DGUV weder teilweise noch ganz anrechenbar. Auch andere pädagogische Ausbildungen oder Studiengänge werden weder teilweise noch ganz angerechnet.

Ist der Kurs anerkannt?

Ja, der Kurs ist durch die zuständigen Behörden von der DGUV unter Kennziffer 8.0009 gem. DGUV 304-001 und nach § 68 FeV anerkannt sowie nach AZAV zertifiziert.

Diese Maßnahme ist als Bildungsurlaub gemäß Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG) des Landes Schleswig-Holstein anerkannt. Mehr Infos hier.

Wo kann ich teilnehmen?

Der Unterricht wird i.d.R. in unserem Schulungs-www.Hotel-Holsteinische-Schweiz.de direkt an der Diekseepromenade in 23714 Bad Malente vermittelt.

Sofern Sie für diesen Kurs eine Unterkunft benötigen, können Sie entweder direkt im Schulungshotel hier ein Zimmer verbindlich buchen oder wenn das Schulungshotel belegt ist bzw. Sie eine andere Unterkunft wünschen, sich hier über andere Unterkünfte im Umland informieren.

Gern dürfen Sie die Unterkunft auch für Ihren Partner oder Ihre Familie mit buchen.

Gibt es Förderungsmöglichkeiten?

Es kann ggf. eine Förderung durch die Arbeitsagentur / das Jobcenter erfolgen, da sowohl unsere Schule als auch die Ausbildung zertifiziert sind.

Die Maßnahmenummer dieser Ausbildung der Agentur für Arbeit lautet 135/148/21

Entsprechende Zertifikate können Sie hier ersehen sowie ausdrucken.

Gerne beraten wir Sie vorab zu den möglichen Förderungen für Ihre gewünschte Ausbildung! Die Bewilligung einer der genannten Förderungen hängt natürlich von Ihrer Person und den dazu individuellen Voraussetzungen ab.
Am besten wenden Sie sich in einem persönlichen Gespräch an einen Mitarbeiter der zuständigen Stelle. Eine vollständige Liste unserer Förderungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Wann erhalte ich mein Zertifikat?

Sie erhalten Ihr Zertifikat innerhalb von drei Werktagen nach Kursende per E-Mail.

Wie kann ich mich anmelden?

Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung das Online-Anmeldeformular und senden uns ggf. erforderliche Anlagen per Mail an info@sanitaetsschulenord.de zu.

Kann ich mich schon vor der Ausbildung einlesen?

Für die Kursteilnehmer haben wir das Erste-Hilfe-Handbuch erstellt, das in hervorragender Weise das gesamte Wissen des Bereichs Erste Hilfe noch einmal gut strukturiert aufbereitet und auch jederzeit nach der Teilnahme am Erste-Hilfe Kurs griffbereit stehen sollte. Die Inhalte entsprechen der DGUV-Information „Handbuch zur Ersten Hilfe“. Das Handbuch können Sie hier erwerben.

Wussten Sie schon?

Die in diesem Ausbildungsgang erworbene Lehrberechtigung wird bei einer späteren Lehrrettungsassistenten/“Praxisanleiterausbildung Block 1“ mit 56 Stunden angerechnet.

Weitere Aus- und Fortbildungen aus dem Erste-Hilfe-Segment:

Fortbildung für Erste-Hilfe-Ausbilder

Ein 16 UE umfassender Fortbildungslehrgang für Erste-Hilfe-Ausbilder bzw. Erste-Hilfe-Ausbilderinnen alle 3 Jahre berechtigt Sie dazu, die Ausbildungsqualifikation verlängern zu lassen. Er beinhaltet thematisch 8 UE Pädagogik und 8 UE Medizin. Diese Erste-Hilfe-Ausbilder-Fortbildung ist nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG) anerkannt. Mehr Infos hier.

Neu: Dieser Kurs steht ab sofort auch als E-Learning-Kurs online zur Verfügung, nähere Infos zu diesem Online-Weg finden Sie hier.

Ausbilder für Erste Hilfe am Kind

Um als Erste-Hilfe-Ausbilder auch den Kurs Erste Hilfe am Kind durchführen zu dürfen, müssen Sie zusätzlich direkt nach Abschluss der Ausbildung zum Erste-Hilfe-Ausbilder die Fortbildung für Erste-Hilfe-Ausbilder, und zwar die Varianten A plus C oder B plus C, absolvieren. In diesem Fall handelt es sich nicht um eine Fortbildung, sondern um eine Grundwissensvermittlung der speziellen Themen sowie praktischen Anleitungen beim Kurs Erste Hilfe am Kind. Aus diesem Grund muss zwingend ein Präsenzkurs besucht werden. Der Besuch der Fortbildungs-Varianten als Online-Schulung wird nicht anerkannt, um die Qualifikation als Ausbilder für Erste Hilfe am Kind zu erhalten.

Ausbildung zum Sehtester/ zur Sehtesterin

Die Ausbildung zum Sehtester bzw. zur Sehtesterin ist eine 4 UE (Unterrichtseinheiten à 45 min) umfassende Schulung, bei der eine beliebige Person zum Sehtester geschult wird. Nach erfolgter Anerkennung durch die entsprechende(n) Behörde(n) dürfen die Absolventen einer solchen Schulung amtlich anerkannte Sehtests abnehmen. Mehr Infos hier.

Aufbaulehrgang zum Ausbilder bzw. zur Ausbilderin für Betriebssanitäter gem. BG

Durch einen zusätzlichen 24 UE umfassenden Lehrgang können Sie sich zum Ausbilder für Betriebssanitäter gem. DGUV 304-001 ausbilden lassen. Als Voraussetzung ist hierfür eine rettungs- bzw. mindestens betriebssanitätsdienstliche Ausbildung gem. DGUV 304-001 notwendig (ebenfalls in unserem Hause absolvierbar). Mehr Infos hier.

Neue Ausbildung: Gründen einer Erste-Hilfe-Schule

Diese Ausbildung richtet sich an alle Personen, die mit dem Gedanken spielen, eine Erste-Hilfe-Schule oder Filiale gem. § 68 FeV/ DGUV zu gründen und sich grundlegend über alle Voraussetzungen, Rechtsvorschriften und weiteren Aspekte, die im Zusammenhang mit einer Selbstständigkeit im Rahmen einer Erste-Hilfe-Schule stehen, informieren möchten. Mehr Infos hier.

Hier sehen Sie unsere Schulungen im kurzen Infotainmentfilm.

Alle Informationen zum Download als PDF-Datei finden Sie hier: